Sturmschaden - Sturmschäden

Ein Sturmschaden gilt in der Regel erst als solcher, wenn zum Schadenseintritt mindestens die Windstärke 8 vorherrschte. Typische Sturmschäden sind herab gewehte Dachpfannen oder eine beschädigte Schieferbekleidung des Schornsteins oder der Dachgaube.

Unter einem Hagelschaden versteht man einen Gebäudeschaden, der durch die Einwirkung von Hagelkörnern beispielsweise während eines Unwetters entstanden ist. Hierbei werden häufig Fensterrollläden oder Dacheindeckungen aus Doppelstegplatten beschädigt.