Ein Brandschaden entsteht durch Brand und ist ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungs-, Seng- oder Schmelzvorgang.
Von einem Sturmschaden spricht man ab der Windstärke 8.
Erst dann sind Schäden, die durch einen Sturm entstanden sind, durch die Versicherung abgedeckt.
Ein Schimmelschaden geht oft mit unerträglichem Geruch einher. Schimmelpilze können das Material zerstörten und zu einer optischen Beeinträchtigung führen. In diesem Fall spricht man von sichtbaren Schimmelschaden.
Wenn Wasser austritt und der Bausubstanz einen Schaden zufügt, spricht man von einem Wasserschaden oder von Leitungswasserschäden. Entscheidend hierbei ist dass das Wasser bestimmungswidrig aus Wasserleitungen oder Anlagen der Heizung ausgetreten ist.